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Art. 42 Abs. 1 lit. a VZV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00645 · 30.07.2026Teilweise gutgeheissenEine vor Erlass der erstinstanzlichen Verfügung unterlassene Akteneinsicht (Gehörsverletzung) kann im Rekursverfahren geheilt werden, sofern dort eine Prüfung im gleichen Umfang wie vor der Vorinstanz möglich ist. Das Nichtbestehen einer Kontrollfahrt zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises führt kraft Art. 44 Abs. 1quater…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.