Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. a GSchV
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VGer AG WBE.2024.383 · 03.07.2025AbgewiesenBauten und Anlagen im Gewässerraum (Stützmauer, Granitstelen, Treppe) können in einem locker überbauten Wohnquartier am Ortsrand nicht als zonenkonforme Anlagen in einem dicht überbauten Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. a GSchV bewilligt werden. Eine Ausnahmebewilligung setzt zudem ein sachlich und objektiv begründetes Bedürfnis…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.