Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2017 112 · 15.11.2017AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum in dicht überbauten Gebieten (Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV) setzt voraus, dass das betreffende Gebiet – beurteilt anhand der gesamten Baustruktur entlang des Gewässers im Gemeindegebiet – tatsächlich dicht überbaut ist; der Begriff ist restriktiv auszulegen, eine bloss weitgehende…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.