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Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_597/2024 · 19.03.2026AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.BaubewilligungVGer AG WBE.2022.175, 176 · 01.03.2023GutgeheissenEin ohne Baubewilligung errichteter und in drei Jahrzehnten schleichend intensivierter Modellflugplatz ist bei der nachträglichen Bewilligungsprüfung insgesamt nach dem heute geltenden Recht zu beurteilen, wenn Ausgangszustand und Nutzungsentwicklung nicht mehr trennbar voneinander abgegrenzt werden können. Liegt die Anlage im…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.