Art. 41 lit. h Ziff. 5 VRP
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/2-2025/24 · 26.02.2026GutgeheissenEine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Strom- und Wassergebühren des Mieters oder Pächters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Miet- und Pachtrecht abschliessend regelt…VRK SG I/2-2025/61 · 26.02.2026GutgeheissenEine kommunale Reglementsnorm, die den Liegenschaftseigentümer für ausstehende Stromgebühren des Mieters haftbar macht, verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) sowie gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 122 BV), da das Obligationenrecht das Mietrecht abschliessend regelt und keine Solidarhaftung des…VRK SG I/2-2021/26 · 06.01.2022AbgewiesenFür die öffentliche Beurkundung eines Kaufvertrags fallen gemäss Art. 5 Abs. 2 GB-GebV Grundbuchgebühren an, auch wenn es infolge verweigerter Bewilligung nicht zu einer Eintragung im Grundbuch kommt. Die Grundbuchverwaltung ist berechtigt, diese Gebühren bereits vor allfälliger Grundbucheintragung und unabhängig vom Ausgang des…VRK SG I/2-2020/71 · 19.10.2020NichteintretenEin Beschluss des Gemeinderats, der lediglich in Aussicht stellt, dass kein Erlass des Kanalisationsanschlussbeitrags gewährt wird, stellt mangels Verbindlichkeit und Erzwingbarkeit keine anfechtbare Abgabeverfügung im Sinne von Art. 41 lit. h Ziff. 5 VRP dar. Auf einen dagegen erhobenen Rekurs ist nicht einzutreten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.