Art. 41 IVöB
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AppGer BS VD.2025.122 · 04.11.2025AbgewiesenIm öffentlichen Beschaffungsverfahren darf die Vergabestelle bei der Bewertung eines Referenzauftrages auf die Angaben der Referenzperson abstellen, ohne weitere Abklärungen zu tätigen, solange keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft bestehen. Eine eigenmächtige Veränderung des Leistungsverzeichnisses durch eine…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.