Art. 41 DBG
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VGer ZH SB.2023.00046 · 21.02.2024NichteintretenEine Maklerprovision fliesst steuerrechtlich erst in dem Steuerjahr zu, in dem alle aufschiebenden Bedingungen des zugrundeliegenden Kaufvertrags erfüllt sind (Art. 413 Abs. 2 OR). Ein Insichgeschäft zwischen der steuerpflichtigen Person und ihrer eigenen Gesellschaft zur nachträglichen Weiterleitung der Provision ist mangels…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.