Art. 41 BZO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0067-0068/2021 · 15.04.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da das Vorhaben die Anforderungen an die Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung (§ 238 PBG) sowie die kommunalen Bauvorschriften (BZO) erfüllt und die Vorinstanz ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hat.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.