Art. 41 Abs. 4 RPV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/136 · 13.11.2024Teilweise gutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer nach Art. 139 Abs. 3 StG (SG) ist der amtliche Ertragswert vor genau 20 Jahren massgebend; ein Abstellen auf eine jüngere Schätzung ist unzulässig. Für Bauten ausserhalb der Bauzone, die nach Art. 24c RPG in ihrem Bestand geschützt sind, sind die anteiligen Erwerbspreise als Anlagekosten zu…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.