Art. 41 Abs. 2 MedBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00279 · 26.02.2026Teilweise gutgeheissenBringt die säumige Behörde ihr Verfahren während hängigem Rechtsverzögerungsrekurs zum Abschluss, ist eine Rechtsverzögerung im Dispositiv festzustellen, wenn ein genügend substanziiertes Feststellungsbegehren vorliegt; eine blosse Abschreibung als gegenstandslos genügt nicht. Die Erweiterung des Streitgegenstands auf kolumbianische…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.