Art. 41 Abs. 1 und 3 GSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2019/19 · 11.08.2020NichteintretenDas Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin als vertraglich verbundener Dritter kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der an die Bewilligungsnehmerin gerichteten Sanierungsverfügung nach Art. 41 GSchG hat.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.