Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 41 Abs. 1 StHG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2021/55 und 56 · 21.10.2021GutgeheissenDie Verweigerung der Akteneinsicht in ein abgeschlossenes Nachsteuerverfahren ist nur rechtmässig, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen der Einsicht entgegenstehen. Eine pauschale Verweigerung zum Schutz von Denunzianten ist unzulässig; vielmehr ist eine konkrete Interessenabwägung vorzunehmen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.