Art. 41 Abs. 1 RPV
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_590/2024 · 23.10.2025AbgewiesenEin Garagenanbau an ein altrechtliches Wohnhaus in der Landwirtschaftszone ist als massvolle Erweiterung nach Art. 24c Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 42 RPV bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und der Anbau für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist. Die Notwendigkeit ist objektiv zu prüfen und kann auch bei…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00744 · 09.01.2025AbgewiesenFür die erweiterte Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG ist die materielle Rechtskonformität im Zeitpunkt der Zuweisung zur Nichtbauzone massgebend, nicht die formelle Bewilligungssituation. Ein Wochenendhaus, das wegen ungenügender abwassertechnischer Erschliessung bereits bei der Erstellung materiell rechtswidrig war, geniesst…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAuszonungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.127 · 02.05.2024AbgewiesenEine ohne die erforderliche Zustimmung des Regierungsrats zur Unterschreitung des Waldabstands erteilte Baubewilligung ist nichtig; die darauf gestützte Baute ausserhalb der Bauzone ist formell und materiell rechtswidrig und geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG. Die angeordnete vollständige Beseitigung erweist sich als…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_15/2022 · 07.08.2023AbgewiesenEin Vordach in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG i.V.m. Art. 34 RPV, wenn die betriebliche Notwendigkeit fehlt, weil bestehende Ökonomiebauten für die Unterbringung von Maschinen genutzt werden können. Ein unrechtmässiger Vorbestand (Zweitwohnung) in der Landwirtschaftszone kann nicht als altrechtliche…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_538/2021 · 25.07.2023AbgewiesenDie Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungVGer ZG V 2021 37 · 13.05.2022RückweisungFür nichtforstliche Bauten und Anlagen im Waldareal ausserhalb der Bauzone verwirkt das Recht auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht, auch nicht nach 30 Jahren (BGer 1C_469/2019). Ein ohne Baubewilligung errichteter Waldparkplatz kann nur durch ein nachträgliches Bau- und Rodungsbewilligungsverfahren legalisiert werden,…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_285/2021 · 17.12.2021AbgewiesenEin Lagerplatz in der Landwirtschaftszone ist nicht besitzstandsgeschützt, wenn er nach Inkrafttreten des kantonalen Baugesetzes (1. Januar 1971) errichtet wurde und damit baubewilligungspflichtig war. Die Aufsichtsbehörde darf einschreiten, wenn die Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_145/2019 · 20.05.2020AbgewiesenEin Ausbau des Dachgeschosses eines Altenteils in der Landwirtschaftszone überschreitet den unentbehrlichen Wohnbedarf nach Art. 16a Abs. 1 RPG und ist nicht bewilligungsfähig. Art. 24c RPG findet auf anderechtliche Wohnbauten in der Landwirtschaftszone keine Anwendung, solange diese landwirtschaftlich genutzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_558/2018 · 09.07.2019AbgewiesenEin rechtswidrig umgenutztes Jagdhaus ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem erweiterten Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, selbst wenn die Umnutzung seit über 30 Jahren geduldet wurde. Bewilligungspflichtige Reparaturen (z. B. Ersatz tragender Balken) überschreiten das übliche Mass einer Renovation und sind nicht gestützt auf…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2017/118 · 26.11.2018GutgeheissenDer Referenzzeitpunkt für den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG ist bei Grundstücken in Nichtbauzonen der 1. Januar 1988, sofern die Nutzungsplanung bis dahin nicht bundesrechtskonform war. Bauliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt ohne kantonale Zustimmung geniessen keinen Bestandesschutz und sind nur unter den Voraussetzungen von Art.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.