Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 41 Abs. 1 DBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH SB.2023.00105 · 15.02.2024AbgewiesenLeistungen der vorleistungspflichtigen Arbeitslosenkasse, die im Jahr 2020 ausbezahlt und erst im Folgejahr mit Rentenansprüchen verrechnet wurden, sind im Zuflussjahr als steuerbares Einkommen zu erfassen; die spätere Verrechnung stellt keinen neutralisierenden Vermögensabgang in der strittigen Steuerperiode dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.