Art. 40c EBG
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/2021 · 24.09.2020AbgewiesenBei einem Bahnunfall, der als bahntypisches Risiko im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin zu qualifizieren ist, hat diese als Halterin des Schienenfahrzeugs die Feuerwehreinsatzkosten nach § 28 Abs. 1 FFG zu tragen, ungeachtet eines allfälligen Selbstverschuldens der verunfallten Person. § 28 FFG regelt das öffentlichrechtliche…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.