Art. 40 RPV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2017.211 · 25.01.2018AbgewiesenDie Umnutzung bestehender Räumlichkeiten auf einem Landwirtschaftsbetrieb zu einem Schulungs-, Seminar-, Degustations- und Eventraum ist als nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb mit engem sachlichem Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 24b Abs. 1bis RPG zulässig, wenn die Vermietung an Dritte mit dem Anbieten…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_567/2015 · 29.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine betriebliche Gesamtbetrachtung, insbesondere bei funktionalem Ersatz bestehender Bauten. Eine pauschale Reservebildung von 25 % auf FAT-Richtwerte ist unzulässig, und künftige Bedürfnisse müssen durch ein Betriebskonzept konkret belegt sein.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.