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Art. 40 LE

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_310/2023 · 30.01.2024AbgewiesenEin Abus de droit im Sinne von Art. 75b BV und Art. 6 LASec liegt nur vor, wenn von Anfang an klar ist, dass die beabsichtigte Nutzung als Primärwohnung nicht realistisch ist. Die Beurteilung der Marktlage und der Nachfrage nach Primärwohnungen obliegt den kantonalen Instanzen, sofern keine willkürliche Feststellung vorliegt.BaubewilligungVGer TI 52.2022.168 · 13.04.2022GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.BaubewilligungVGer TI 52.2019.288 · 23.09.2020AbgewiesenBei einem Bauprojekt auf einem flachen Grundstück darf die Geländegestaltung das Maximalniveau des angrenzenden Terrains nicht überschreiten (Art. 27 cpv. 2 NAPR); eine Zufahrtsgrube (trincea), die sich über die gesamte Fassadenlänge erstreckt, kann nicht von der Gebäudehöhenmessung ausgenommen werden, weshalb die maximal zulässigen…BaubewilligungVGer TI 52.2020.111 · 22.01.2020GutgeheissenDie nachträgliche Bewilligung des Abbruchs und Wiederaufbaus einer gesamten Gebäudeseite, die die maximal zulässige Gebäudehöhe (Art. 51 NAPR) nicht einhält, ist unzulässig; die Bestandesgarantie schützt nicht vor geltenden Höchstmassen und erlaubt keine vollständige Neuerrichtung normenwidriger Bauteile.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.