Art. 40 GSchG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer AG WBE.2017.35 · 24.08.2020GutgeheissenArt. 40 GSchG (Spülung und Entleerung von Stauräumen) richtet sich ausschliesslich an Inhaber bzw. Betreiber von Stauanlagen und bezweckt die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Anlage; er bildet keine gesetzliche Grundlage für ein naturschützerisches Aufwertungsprojekt des Kantons. Die projektierte Einleitung ausgebaggerter,…BGer BGE 125 II 591 · 05.10.1999AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.