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Art. 40 BauR Feusisberg

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VGer SZ III 2020 199 · 13.04.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses in der Zone E2 (Ein- und Zweifamilienhauszone, 2 Geschosse) in Feusisberg wurde nach erfolgloser Einsprache und Regierungsratsbeschwerde des Nachbarn bestätigt. Die kantonale Baubewilligung wurde durch das ARE mit Gesamtentscheid erteilt; die Einsprachen wurden im Sinne…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.