Art. 40 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer SZ III 2020 199 · 13.04.2021AbgewiesenDie Baubewilligung für Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses in der Zone E2 (Ein- und Zweifamilienhauszone, 2 Geschosse) in Feusisberg wurde nach erfolgloser Einsprache und Regierungsratsbeschwerde des Nachbarn bestätigt. Die kantonale Baubewilligung wurde durch das ARE mit Gesamtentscheid erteilt; die Einsprachen wurden im Sinne…BaubewilligungVGer SG B 2020/55 · 12.11.2020AbgewiesenEin Gebäudeteil gilt nur dann als unterirdisch im Sinne von Art. 31 BauR, wenn er unter einem in zulässiger Weise gestalteten Terrain liegt, wobei die Terraingestaltung die Voraussetzungen von Art. 39 und Art. 40 BauR erfüllen muss. Eine Aufschüttung zur Erreichung einer unterirdischen Baute ist nicht eo ipso bautechnisch zwingend…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.