Art. 40 Abs. 2 BZO Zürich
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VGer ZH VB.2025.00435 · 27.08.2026Teilweise gutgeheissenDer nach Art. 40 Abs. 1 BZO vorgeschriebene Wohnanteil ist grundsätzlich in den Vollgeschossen zu realisieren; Art. 40 Abs. 2 BZO erfasst jedoch nur anrechenbare Flächen in Dachgeschossen, sodass privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen nach § 255 Abs. 3 PBG zur Kompensation herangezogen werden können. Ob das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.