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Art. 40 Abs. 2 BauG BE

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 165 · 18.11.2024AbgewiesenZur Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist auch die Grundeigentümerin legitimiert, die nicht Baugesuchstellerin ist, da sie in einem allfälligen Wiederherstellungsverfahren Partei wäre. Die Frist zur Erhebung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beginnt mit dem…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2019 272 · 21.02.2019Teilweise gutgeheissenSeit der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 und Art. 35c Abs. 1 BauG durch die BauG-Revision 2016 ist eine aspektmässige Aufteilung des Streitgegenstands im Baubewilligungsverfahren nicht mehr statthaft; eine Baubewilligung bildet eine Einheit und kann nicht gleichzeitig vor der Baubewilligungsbehörde und vor dem Verwaltungsgericht hängig…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.