Art. 40 Abs. 1 Ziff. 6 KRVO
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VGer GR R 2023 58 · 09.01.2024AbgewiesenEine jährlich wiederkehrende temporäre Baubewilligung für denselben Standort und denselben Betrieb kommt faktisch einem permanenten Saisonbetrieb gleich und kann nicht länger als bewilligungsfrei eingestuft werden; die Umnutzung eines Stalls ausserhalb der Bauzone zu einem Gastronomiebetrieb bedarf einer ordentlichen BAB-Bewilligung…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.