Art. 40 Abs. 1 und 3 LSV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0208-0209/2018 · 20.12.2018Teilweise gutgeheissenBei der Bewilligung eines Kirchturms mit Glockengeläut ist eine Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit (Religionsfreiheit, Tradition) vorzunehmen. Erleichterungen nach Art. 25 Abs. 2 USG sind zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen bestehen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.