Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 40 Abs. 1 und 2 BauG (BSG 721.0)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2020 139 · 26.03.2020AbgewiesenWer nachträglich Baubeschwerde erhebt, weil er unverschuldet nicht am Baubewilligungsverfahren teilnehmen konnte, muss die Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; massgebend ist der Zeitpunkt der Kenntnis der wesentlichen Informationen über den Bauentscheid. Gelingt der Nachweis der Rechtzeitigkeit…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.