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Art. 40 Abs. 1 KRVO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer GR R 2024 31 · 01.10.2024AbgewiesenBei der Beurteilung, ob ein Raum zu Wohnzwecken dient oder dazu umgenutzt werden kann, ist auf objektive Kriterien abzustellen; massgebend ist, ob der Gebäudeteil aufgrund seines Ausbaus ohne wesentliche bauliche Änderungen bewohnt werden könnte. Eine nachträgliche Baubewilligung für WC mit Lavabo und Spültisch in einem Kellerraum, der…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.