Art. 4 NISV
19 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
16%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_129/2024 · 08.12.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung scheitert an unvollständiger Sachverhaltsabklärung zur Gewässereigenschaft einer eingedolten Rohrleitung. Die Mobilfunkanlage ist im übergangsrechtlichen Gewässerraum nicht standortgebunden und damit unzulässig, sofern die Rohrleitung als Gewässer zu qualifizieren ist.BaubewilligungVGer TG TVR-2025-22 · 04.12.2025AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV für adaptive 5G-Mobilfunkantennen verletzen das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht; die Anwendung des Korrekturfaktors ist zulässig, sofern die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sind. Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone setzt weder einen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2025 19 · 27.10.2025AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind auch bei adaptiven 5G-Antennen, die nach dem «Worst-Case»-Szenario ohne Korrekturfaktor bewertet werden, gesetzeskonform; Fragen zur Anwendung eines Korrekturfaktors liegen ausserhalb des Streitgegenstands, wenn dieser nicht Gegenstand des Baugesuchs war. Die relative…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/182 · 21.10.2025AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG gegeben ist, die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Interessenabwägung keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen gegen das Vorhaben ergibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_134/2024 · 19.03.2025AbgewiesenDie Bewilligung von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ist bundesrechtskonform, da die Strahlung nicht unterschätzt wird. Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn das Baugesuch keine solche…BaubewilligungVGer BE 100 2024 332 · 25.09.2024Teilweise gutgeheissenHält eine projektierte Mobilfunkanlage die Anlagegrenzwerte der NISV rechnerisch ein, können gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip keine weitergehenden Emissionsbegrenzungen verlangt werden; innerhalb der Bauzone besteht auch keine rechtliche Pflicht zur Prüfung von Alternativstandorten. Erreicht die rechnerische…BaubewilligungVGer GR R 2022 118 · 29.04.2024AbgewiesenFür den Neubau einer Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist keine vorgängige Sach-, Richt- oder Nutzungsplanung Voraussetzung der Baubewilligung; massgebend ist die Einhaltung der Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterlassene Aktenherausgabe im Einspracheverfahren kann im…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00027 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenUnüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, sind unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit nach Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu behandeln; entsteht durch Parzellierung ein neues unbebautes Grundstück, ist dieses als neuer OMEN zu berücksichtigen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungEinzonungBGer 1C_45/2023 · 16.01.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Standortwahl nach kantonalem Recht (§ 26 EG UWR/AG) auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und die bundesrechtlichen Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1C_196/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Die Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen nach dem METAS-Bericht sind tauglich, und die QS-Systeme gelten als grundsätzlich funktionierend.BaubewilligungBGer 1C_251/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, die Zonenkonformität gegeben ist und das QS-System die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend überwacht. Eine bundesweite Gesamtplanung für Mobilfunkanlagen ist nicht Voraussetzung für die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_45/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach dem 'worst case'-Szenario ist mit der NISV vereinbar. Die Grenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBGer 1C_532/2021 · 28.09.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzeskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht. Die schweizweite Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) ist im Gang, und deren Tauglichkeit kann aktuell nicht in Frage gestellt werden.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0056-0057/2022 · 31.03.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Zone für öffentliche Bauten und der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlage die NIS-Grenzwerte einhält, zonenkonform ist und sich gestalterisch genügend einordnet. Eine Interessenabwägung oder Standortkoordination ist innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.BaubewilligungAppGer BS VD.2021.120 · 23.07.2020AbgewiesenFür die Baubewilligung einer Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung erforderlich; massgebend ist allein die Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Die Beurteilung adaptiver Antennen nach dem «worst-case-Szenario» vor Erlass des BAFU-Nachtrags 2021 ist rechtmässig.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0109-0110/2020 · 16.07.2020AbgewiesenInnerhalb der Bauzone ist für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung oder Standortkoordination erforderlich. Die Einhaltung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV ist massgebend, wobei adaptive Antennen bis zur Anpassung der Vollzugsempfehlungen nach dem 'worst-case'-Szenario…BaubewilligungAppGer BS VD.2021.8 · 22.04.2020AbgewiesenDie Bewilligung adaptiver Mobilfunkantennen nach dem «worst-case-Szenario» gemäss BAFU-Empfehlung — also unter Gleichbehandlung mit konventionellen Antennen bei maximaler Sendeleistung — ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und durfte bereits vor Erlass des BAFU-Nachtrags 2021 erfolgen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem der…BaubewilligungVGer BE 100 2016 254 · 14.02.2017AbgewiesenFür Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist bundesrechtlich weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung mit Alternativstandortprüfung vorgeschrieben; ein Anspruch auf Baubewilligung besteht, sofern die bau- und raumplanungsrechtlichen sowie die übrigen Vorschriften eingehalten sind. Die Grenzwerte der NISV…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.62/2001 · 24.10.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG fällt zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da die Standortgebundenheit gegeben ist, keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.