Art. 4 lit. f GSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0049-0050/2022 · 06.04.2022GutgeheissenEin Naturpool, der ohne Chemikalien betrieben wird und dessen Abwasser nicht verschmutzt ist, unterliegt nicht der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation nach Art. 8 Abs. 1 SEVO i.V.m. Art. 17 Abs. 1 lit. a GSchG.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.