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Art. 4 lit. a WaV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_502/2020 · 23.09.2021GutgeheissenEine Sammelbrunnenstube für Quellwasserfassungen kann als standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG gelten, wenn technische und hydraulische Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern. Die Frage, ob für Bauarbeiten im Wald eine temporäre Rodungsbewilligung erforderlich ist, muss jedoch separat geprüft werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2019/146 · 13.08.2020Teilweise gutgeheissenDie Sanierung von Quellanlagen im Wald bedarf keiner Rodungsbewilligung, wenn die Eingriffe als punktuelle oder unbedeutende Beanspruchungen des Waldbodens gelten. Standortgebundene Anlagen ausserhalb der Bauzone können unter den Voraussetzungen von Art. 24 RPG bewilligt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1A.173/2001 · 26.04.2002GutgeheissenDie Genehmigung einer Walderschliessungsstrasse setzt eine umfassende Sachverhaltsabklärung und Interessenabwägung voraus, insbesondere bei potenziell schutzwürdigen Biotopen, selbst wenn diese nicht formell unter Schutz stehen. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung des Entscheids.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.