Art. 4 Flachmoorverordnung
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GL VG.2024.00071 · 24.06.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_222/2015 · 26.01.2016AbgewiesenEin im geschützten Flachmoor geplanter Wanderweg mit Sichtblende ist mit Art. 78 Abs. 5 BV und der Flachmoorverordnung vereinbar, wenn er dem Moorschutz dient, insbesondere durch Eliminierung schutzzielwidriger Trampelpfade. Die Ausweitung des Schutzperimeters auf eine Parzelle mit gleichwertiger Flachmoorvegetation ist…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.