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Art. 4 BZO

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00723 · 03.04.2025AbgewiesenFür im Kernzonenplan nicht schwarz umrandete ('übrige') Gebäude besteht ein Wahlrecht zwischen Ersatzbau nach bisherigem Profil und Neubau nach den Neubauvorschriften; eine Ersatzbaupflicht bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Sind in einer Kernzone keine Mehrlängenzuschläge vorgeschrieben, werden Gebäudelängen nur dann…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE III Nrn. 0027-0028/2021 · 10.03.2021GutgeheissenEine Baubewilligung in der Kernzone ist nur dann rechtmässig, wenn das Bauvorhaben die gestalterischen Anforderungen der Bau- und Zonenordnung (insbesondere Art. 4 und Art. 7 lit. a/c BZO) sowie die besondere Rücksichtnahme auf Inventarobjekte gemäss § 238 Abs. 2 PBG erfüllt. Eine besonders gute ortsbauliche Gestaltung setzt voraus,…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.