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Art. 4 Abs. 3 VBWG

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VGer BE 100 2022 341 · 04.02.2025AbgewiesenBei der Festlegung des Beizugsgebiets einer Landumlegung kommt der Behörde ein grosser Beurteilungsspielraum zu; für den Einbezug genügt alternativ die Notwendigkeit für die zweckmässige Durchführung des Unternehmens oder die Aussicht auf Vorteile für das betroffene Grundstück (Art. 4 Abs. 2 VBWG).Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.