Art. 4 Abs. 3 BauR
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VGer SG B 2024/195 · 15.01.2026AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen, wenn bauliche Abweichungen von einer rechtskräftigen Bewilligung nicht nachträglich bewilligungsfähig sind und überwiegende öffentliche Interessen den Rückbau rechtfertigen. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 108 PBG scheidet aus, wenn die Abweichung gegen den Sinn und…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.