Art. 4 Abs. 2 PPV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0047-0048/2016 · 11.03.2016Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W5 ist rechtmässig, soweit die Fassadengestaltung eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht und die Erschliessung sowie Parkierung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auflage zur Öffnung der Fassade zum Ottenweg und zur Wagnergasse im Erdgeschoss ist unverhältnismässig…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.