Art. 4 Abs. 1 NISV
37 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
22%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_455/2025 · 07.07.2026Teilweise gutgeheissenDie Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betriebs und der Anzahl Sub-Arrays im Standortdatenblatt, um den Korrekturfaktor nach Ziff. 63 Anhang 1 NISV zu bestimmen.BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00321 · 25.06.2026AbgewiesenBeschwerdeführende, die die Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkantennen beanstanden, müssen ihre Rügen betreffend Gebäudedämpfung und OMEN substanziiert vorbringen; eine pauschale Infragestellung des Standortdatenblatts genügt nicht. Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in einer Arealüberbauung ist nicht zu beanstanden, wenn…BaubewilligungVGer SO VWBES.2025.112 · 28.05.2026Teilweise gutgeheissenFür Photovoltaikanlagen fehlen in Anhang 1 NISV spezifische Emissionsgrenzwerte; die Bewilligungsbehörde hat deshalb gestützt auf Art. 4 Abs. 2 NISV vorsorgliche Emissionsbegrenzungen anzuordnen, wenn ein bereits ausformulierter Industriestandard zur Entstörung von Leistungsoptimierern vorliegt und dessen Umsetzung technisch,…BaubewilligungVGer AG WBE.2025.44 · 22.04.2026RückweisungDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit Komplettersatz der Antennenanlage und massiver Leistungserhöhung ist baurechtlich als Neubau zu qualifizieren und löst die Pflicht zur Standortevaluation gemäss § 26 EG UWR (Kanton Aargau) aus, auch wenn die ursprüngliche Anlage vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erstellt wurde. Die…BaubewilligungVGer AG WBE.2025.46 · 22.04.2026AbgewiesenSolange eine Mobilfunkanlage die Grenzwerte der NISV einhält, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Baubewilligung; Elektrosensibilität begründet keinen weitergehenden Schutzanspruch. Die Standortevaluation nach § 26 EG UWR verlangt einen nachvollziehbaren Evaluationsbericht, der mehrere realistische Standorte vergleicht und den…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00397 · 09.04.2026Teilweise gutgeheissenDas Dach einer Dachaufbaute, das von Wartungspersonal (z.B. Kaminfeger) betreten werden muss, gilt als OKA nach Art. 13 Abs. 1 NISV; eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist dort zulässig, wenn durch ein gut sichtbares Warnschild und Zugangsbeschränkungen sichergestellt wird, dass keine Personen einer übermässigen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00579 · 09.04.2026RückweisungIst die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…BaubewilligungVGer SG B 2025/83 · 07.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Anlage zonenkonform ist. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich, da Mobilfunkanlagen in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform sind und kein…BaubewilligungVGer BE 100 2023 230 · 17.09.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist relativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie hauptsächlich Landwirtschaftsland versorgt, am bestehenden Standort keine weitere Inanspruchnahme von Nichtbauzonenland erfolgt und ein äquivalenter Ersatz in der Bauzone nicht möglich ist. Die Anwendung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_341/2024 · 15.08.2025Teilweise gutgeheissenDer Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00496 · 14.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde verfügt bei der Bestimmung der einzureichenden Baugesuchsunterlagen über einen Ermessensspielraum, der von den Rechtsmittelbehörden zu respektieren ist; es genügt, wenn eine Abschirmung auf den Plänen ausgewiesen ist, ohne nähere Spezifikation. Eine Begutachtung durch die ENHK oder EKD ist nur erforderlich,…BaubewilligungBGer 1C_646/2023 · 03.07.2025Teilweise gutgeheissenBei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00753 · 22.05.2025Teilweise gutgeheissenDas Standortdatenblatt für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen muss den konkreten Korrekturfaktor (KAA) sowie die maximale Sendeleistung (ERPmax) mit exakten Werten ausweisen; ungenügende Abdeckungskarten erlauben keine Beurteilung der Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG. Auf die egoistische Verbandsbeschwerde tritt das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 389 · 07.05.2025AbgewiesenDer Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor KAA gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar; die bestehenden QS-Systeme mit automatischer Leistungsbegrenzung sind geeignet, den bewilligungskonformen Betrieb adaptiver Mobilfunkantennen ausreichend zu überwachen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00329 · 02.05.2025AbgewiesenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können gemäss § 321 Abs. 1 PBG mittels Nebenbestimmungen behoben werden, sofern die Mängel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen erweisen sich nach gefestigter…BaubewilligungBGer 1C_590/2023 · 06.01.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte gemäss NISV eingehalten werden und die Bewilligung auf dem Standortdatenblatt basiert. Eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen oder eine Interessenabwägung besteht innerhalb der Bauzone nicht.BaubewilligungBGer 1C_642/2023 · 30.12.2024AbgewiesenDie Berechnung des Anlagegrenzwerts für eine Mobilfunkanlage nach Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV ist bundesrechtskonform, wenn die Richtungsabschwächungen bei einer allfälligen Verschiebung des OMEN korrekt berücksichtigt werden.BaubewilligungVGer ZG V 2023 77 · 10.12.2024AbgewiesenDie Verwendung umhüllender Antennendiagramme als Grundlage für die NIS-Prognose bei adaptiven 5G-Antennen ist bundesrechtskonform; sie deckt sämtliche möglichen Betriebsarten der Antenne ab und stellt die Einhaltung des Anlagegrenzwerts nach Ziff. 64 Anhang 1 NISV sicher. Der gesetzlich vorgesehene Korrekturfaktor KAA gemäss Ziff. 63…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0117-0118/2024 · 14.08.2024Besonderer AusgangEin Verein mit allgemeinem Wohlfahrtszweck erfüllt die Anforderungen des egoistischen Verbandsbeschwerderechts gegen ein Mobilfunkbauvorhaben nicht; das BAFU-konforme QS-System der Netzbetreiber stellt die Einhaltung der NISV-Grenzwerte auch bei adaptiven Antennen hinreichend sicher.BaubewilligungVGer BE 100 2024 245 · 29.07.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die rechnerische Prognose die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung belegt. Einwände betreffend adaptive Antennen, Korrekturfaktor und Messmethoden sind nicht einschlägig, wenn das bewilligte Vorhaben ausschliesslich…BaubewilligungBGer 1C_311/2022 · 15.01.2024AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…BaubewilligungVGer SG B 2022/173 · 12.07.2023Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbe-Zone ist abstrakt zonenkonform, wenn keine spezifischen kommunalen Beschränkungen bestehen und die Anlage den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten entspricht. Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist nicht erforderlich, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die neuen Vorbringen inhaltlich…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.391 · 06.07.2023AbgewiesenMobilfunkanlagen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie im Wesentlichen der Versorgung derselben dienen; ideelle Immissionen und elektromagnetische Hypersensibilität begründen kein Abwehrrecht, solange die NISV-Grenz- und Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine kommunalen oder kantonalen Standortbeschränkungen…BaubewilligungVGer AG WBE.2021.335 · 07.12.2022AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.170 · 07.12.2022Teilweise gutgeheissenDer Standortevaluationsbericht für eine Mobilfunkanlage nach § 26 EG UWR muss überprüfbare Grundlagen für eine sachgerechte Interessenabwägung liefern; ein ungenügender erster Bericht kann durch verbesserte Evaluationsberichte im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn alle Beteiligten dazu Stellung nehmen konnten. Die Berechnung der…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.3 · 07.12.2022AbgewiesenEine Mobilfunkanlage, deren Strahlung nach dem konservativen 'worst-case'-Szenario berechnet wurde, genügt den Anforderungen der NISV; die Grenzwerte der NISV sind rechtmässig und ihre Anwendung auf adaptive 5G-Antennen ist nicht zu beanstanden. Den kantonalen und kantonalen Vollzugsbehörden steht kein Sistierungsanspruch zu, solange…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/2022 · 18.08.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.BaubewilligungVGer AG WBE.2021.57 · 14.04.2022AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Antennenanlagen nach dem Worst-Case-Szenario (maximale Sendeleistung, ohne Korrekturfaktor gemäss BAFU-Vollzugsempfehlung-Nachtrag) ist mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbar, überschätzt die tatsächliche Strahlung und wirkt sich zugunsten der betroffenen Bevölkerung aus; sie verpflichtet nicht zur Neubeurteilung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SG B 2021/188 · 17.03.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach NISV eingehalten werden und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB geltend gemacht werden. Eine privatrechtliche Einsprache wegen Wertminderung ist auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.BaubewilligungVGer SG B 2021/207 · 14.12.2021AbgewiesenDie Inbetriebnahme von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkanlagen kann baubewilligungspflichtig sein, wenn sie eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG darstellt. Ein vorsorgliches Benützungsverbot nach Art. 158 i.V.m. Art. 159 Abs. 1 PBG ist in diesem Fall verhältnismässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2021/123 · 13.12.2021AbgewiesenDer Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und relativer Standortgebundenheit raumplanungsrechtlich zulässig. Die Beurteilung nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2020/59 · 19.01.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Gewerbe-Industriezone ist rechtmässig, wenn sie die NISV-Grenzwerte einhält und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB verursacht. Gestaltungsvorschriften für Bauten sind auf technische Infrastruktureinrichtungen wie Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2020/34 · 14.09.2020AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Standort steht und im Wesentlichen Bauzonenland abdeckt, auch wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig mehr Nichtbauzonenland umfasst. Die Einhaltung der NISV-Grenzwerte wird durch ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem…BaubewilligungVGer SG B 2019/145 · 11.02.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und das QS-System als Kontrollmassnahme genügt. Die bundesrechtliche Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist abschliessend und verfassungs- sowie…BaubewilligungVGer SG B 2019/22 · 16.08.2019AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie der lokalen Versorgung dient und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Subjektive Ängste vor Strahlung oder Wertminderungen sind keine tragfähige Grundlage für eine Bewilligungsverweigerung.BaubewilligungBGer 1C_643/2015 · 03.08.2016AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass verspätet vorgebrachte Rügen zu NIS-Grenzwertüberschreitungen im kantonalen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sie nicht rechtzeitig substantiiert vorgebracht wurden. Die Anordnung von Abnahmemessungen als zusätzliche Auflage genügt zur Einhaltung der Vorsorgepflicht nach Art. 11…BaubewilligungBGer 1C_405/2011 · 24.04.2012AbgewiesenDie Standortwahl einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist nur dann zulässig, wenn funktechnische Gründe oder eine konkrete Interessenabwägung die Standortgebundenheit belegen und keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt wird. Wirtschaftliche Vorteile allein rechtfertigen die Ausnahmebewilligung nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.