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Art. 4 Abs. 1 GBR Ostermundigen

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2020 187 · 31.08.2021AbgewiesenDas kommunale Kaskadenmodell zur Steuerung von Mobilfunkstandorten (Art. 11a GBR Ostermundigen) erfasst auch die Systemerneuerung bestehender Antennenanlagen, wenn diese einem Komplettersatz mit Leistungssteigerung gleichkommt; wer den erforderlichen Nachweis des Fehlens von Alternativstandorten in Arbeitszonen grundsätzlich verweigert,…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.