Art. 3a GSchG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/123 · 21.08.2025AbgewiesenDie Vorinstanz bestätigte zu Recht die gewässerschutzrechtlichen Anordnungen des AFU, da der Beschwerdeführer trotz wiederholter Kontrollen und Massnahmen weiterhin belastetes Abwasser in die B.__ einleitete und die Abwasseranlagen nicht ordnungsgemäss unterhielt. Die Kosten für Kontrolle und Sanierung sind nach dem Verursacherprinzip…BaubewilligungBGer 1C_573/2019 · 29.09.2020GutgeheissenDie Kostentragungspflicht für quellschutzbedingte Massnahmen ist bundesrechtlich in Art. 20 Abs. 2 GSchG grundlegend geregelt, lässt aber Raum für kantonale oder kommunale Regelungen, sofern der historische Sachverhalt eine besondere Ausgangslage schafft (z. B. unbekannte Quelle, deren Fassung erst Schutzbedarf auslöst).OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.