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Art. 3a GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/123 · 21.08.2025AbgewiesenDie Vorinstanz bestätigte zu Recht die gewässerschutzrechtlichen Anordnungen des AFU, da der Beschwerdeführer trotz wiederholter Kontrollen und Massnahmen weiterhin belastetes Abwasser in die B.__ einleitete und die Abwasseranlagen nicht ordnungsgemäss unterhielt. Die Kosten für Kontrolle und Sanierung sind nach dem Verursacherprinzip…BaubewilligungBGer 1C_573/2019 · 29.09.2020GutgeheissenDie Kostentragungspflicht für quellschutzbedingte Massnahmen ist bundesrechtlich in Art. 20 Abs. 2 GSchG grundlegend geregelt, lässt aber Raum für kantonale oder kommunale Regelungen, sofern der historische Sachverhalt eine besondere Ausgangslage schafft (z. B. unbekannte Quelle, deren Fassung erst Schutzbedarf auslöst).Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.