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Art. 39 Abs. 1 VRPG BE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 151 · 28.08.2025AbgewiesenWenn ein Bundesgericht letztinstanzlich über die identischen Vorfragen eines hängigen Beschwerdeverfahrens entschieden hat, fehlt das schutzwürdige aktuelle Rechtsschutzinteresse an dessen Weiterführung, und die Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit ist rechtmässig.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.