Art. 39 Abs. 1 VRPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2025 151 · 28.08.2025AbgewiesenWenn ein Bundesgericht letztinstanzlich über die identischen Vorfragen eines hängigen Beschwerdeverfahrens entschieden hat, fehlt das schutzwürdige aktuelle Rechtsschutzinteresse an dessen Weiterführung, und die Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit ist rechtmässig.BaubewilligungVGer BE 100 2022 359 · 10.02.2022RückweisungEine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…BaubewilligungVGer BE 100 2017 341 · 14.11.2017Besonderer AusgangEin aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich kann durch das Verwaltungsgericht genehmigt und in die Baubewilligung integriert werden, sofern die zuständige Baubewilligungsbehörde zustimmt; privatrechtliche Abreden sowie Kostenliquidationen zulasten unbeteiligter Dritter (insb. Kanton als Träger der unentgeltlichen Rechtspflege) sind…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.