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Art. 39 Abs. 1 LSV

12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00212 · 07.05.2026AbgewiesenEine befristete Baubewilligung erlischt nach Fristablauf ohne Weiteres; bei der Verlängerung sind die Bewilligungsvoraussetzungen vollständig und frei zu prüfen, ohne Bindung an den früheren Entscheid. Der lärmschutzrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Lärmschutzoptimierung kann nicht erbracht werden, wenn das…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00352 · 05.02.2026Teilweise gutgeheissenLiegt ein rechtskräftiger privater Gestaltungsplan vor, der die Feinerschliessung verbindlich festlegt, kann der Quartierplanbann einem Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden, wenn dieses den Vorgaben des Gestaltungsplans entspricht. Rein privatrechtliche Vereinbarungen oder eine faktische Nutzung durch die Öffentlichkeit genügen…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00249 · 13.11.2025Teilweise gutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht wesentlich überschritten werden, sämtliche verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen besteht. Ein im…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_165/2024 · 07.08.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_234/2023 · 24.04.2025GutgeheissenDer Nachweis, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, ist nicht erbracht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt die vollständige Prüfung und Dokumentation aller möglichen Massnahmen voraus.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00318 · 11.07.2024GutgeheissenBei einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist ein berichtigtes und aktualisiertes Lärmgutachten auch vor zweiter gerichtlicher Instanz zulässig, wenn die Vorinstanz das ursprüngliche Gutachten als mangelhaft beurteilt hatte. Nächtliche IGW-Überschreitungen von 0,3–3 dB(A) gelten nicht als wesentlich,…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.106 · 14.12.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für eine aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe verletzt das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) nicht, wenn der bewilligte Standort nach umfassender Interessenabwägung aller Alternativstandorte als optimal eingestuft wird und die massgeblichen Planungswerte an allen…BaubewilligungBGer 1C_264/2021 · 24.03.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung besteht. Bei einer nächtlichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 465 · 03.03.2022RückweisungBei der Erteilung einer Baubewilligung für eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe hat die Behörde das bundesrechtliche Vorsorgeprinzip zu beachten und ist verpflichtet, zumindest summarisch zu prüfen, ob ein Innenstandort technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Das vorzeitige Installieren einer Aussenanlage vor Erhalt…BaubewilligungBGer 1C_313/2015 · 10.08.2016GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_139/2015 · 16.03.2016AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 142 II 100 · 01.01.2016AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren müssen die Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis widerspricht dem geltenden Umweltschutzrecht. Raumplanerische Interessen können über Ausnahmebewilligungen nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.