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Art. 38a RPG

12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_143/2025 · 31.07.2025AbgewiesenEine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.EinzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungVGer BE 100 2021 271 · 27.12.2022AbgewiesenDer allgemeine Trend zu sinkendem Platzbedarf auf Friedhöfen begründet keine erhebliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 21 Abs. 2 RPG, die eine akzessorische Überprüfung des kommunalen Zonenplans rechtfertigen würde. Ein zonenkonformes Friedhofprojekt bedarf keines Bedarfsnachweises, und parkähnliche Gestaltung steht der…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_632/2018 · 16.04.2020Teilweise gutgeheissenDie Schaffung einer Reservationszone zur bloßen Redimensionierung der Bauzone ohne konkrete Planungsabsicht verstößt gegen Art. 15 und 27 RPG. Zudem muss die Nutzungsplanung das gesamte Gemeindegebiet erfassen und koordinieren.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanPlanungszoneBGer BGE 145 II 18 · 01.01.2019GutgeheissenDie Schaffung neuer Bauzonen während der Übergangszeit nach Art. 38a RPG muss die strengen Anforderungen von Art. 52a Abs. 2 RPV erfüllen; zudem ist der Bedarf nach Art. 15 Abs. 1 und 4 lit. b RPG nachzuweisen und der Grundsatz der Siedlungsverdichtung nach innen zu beachten. Die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfordert…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer 1C_494/2016 · 26.11.2018GutgeheissenDie Umzonung von Flächen in der Gemeinde Develier während der Übergangsphase nach der RPG-Revision ist unzulässig, da sie weder den Anforderungen der Übergangsbestimmungen (Art. 38a RPG, Art. 52a VRPV) noch den ordentlichen Dimensionierungsregeln (Art. 15 RPG) entspricht. Zudem wird die optimale Nutzung von SDA (Art. 30 Abs. 1bis VRPV)…UmzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungAppGer BS VD.2016.11 · 17.04.2018AbgewiesenDie Einzonung einer 503 m2 grossen Parzellenfläche (Grünzone) in die Bauzone 2R im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist mit Art. 15 RPG (revidierte Fassung ab 1. Mai 2014) vereinbar, wenn die Fläche eine eigentliche Baulücke im überbauten Siedlungsgebiet bildet, erschlossen ist und innerhalb von 15 Jahren überbaut werden soll,…EinzonungAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer SG B 2010/266, B 2012/227 · 22.03.2018GutgeheissenDie Einzonung von Fruchtfolgeflächen in eine Intensiverholungszone Reiten ist nach Inkrafttreten der RPG-Revision 2014 nur noch unter den strengen Voraussetzungen von Art. 15 RPG zulässig. Eine Genehmigung nachträglich angepasster Nutzungspläne muss zeitnah und koordiniert mit dem Rechtsmittelverfahren erfolgen.UmzonungGestaltungsplanBaubewilligungEinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_384/2016 · 16.01.2018AbgewiesenDie Einzonung einer kleinen Fläche für betreute Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist trotz kurzer Zeit seit der letzten Planrevision zulässig, wenn sie von untergeordneter Tragweite ist, ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht übermässig beeinträchtigt wird.EinzonungRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_65/2017 · 05.10.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für den Abbruch eines Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf einer bereits in der Bauzone liegenden Parzelle verstösst nicht gegen das Koordinationsprinzip (Art. 25a Abs. 2 Bst. d RPG) oder die Bindungswirkung des Nutzungsplans (Art. 21 Abs. 1 RPG), sofern die kantonale Instanz die…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 143 II 588 · 01.01.2017GutgeheissenEine Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG kann nur ausgeschieden werden, wenn der Kanton die Anforderungen dafür in allgemeiner Weise im Richtplan oder per Gesetz festlegt. Fehlt diese Grundlage, ist die Zone unzulässig. Zudem müssen die geplanten Nutzungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_234/2014 · 06.10.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_134/2014 · 15.07.2014AbgewiesenDie Interessenabwägung in der Ortsplanungsrevision Saanen muss bundesrechtliche Vorgaben (u.a. Art. 18b NHG, Art. 75b BV) beachten, doch genügen die kantonalen und kommunalen Grundlagen (z.B. aktualisiertes Naturinventar) für eine rechtmässige Abwägung, sofern keine konkreten Mängel dargelegt werden.UmzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.