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Art. 38a Abs. 2 RPG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_360/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2021.146 · 23.03.2022GutgeheissenDie RPG-Revision von 2012 hat den Eigentumsinhalt nicht neu umschrieben, weshalb Rückzonungen aus bundesrechtskonform ausgeschiedenen Bauzonen grundsätzlich als entschädigungspflichtige Auszonungen und nicht als entschädigungslose Nichteinzonungen zu qualifizieren sind. Eine Auszonung, die dem Eigentümer mehr als die Hälfte des…AuszonungEnteignungEinzonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_536/2019 · 16.09.2020AbgewiesenDie kantonale Regelung in Art. 18 Abs. 1 LATeC, wonach der kantonale Richtplan ab seiner Annahme durch den Staatsrat für kantonale und kommunale Behörden verbindlich ist, ist eine zulässige Ausgestaltung des kantonalen Rechts und nicht willkürlich. Die Anwendung des neuen Richtplans auf die Prüfung des kommunalen Nutzungsplans ist daher…OrtsplanungsrevisionRichtplanungEinzonungBGer 1C_77/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…BaubewilligungPlanungszoneVGer AG WBE.2018.181 · 22.11.2018Besonderer AusgangDarf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer BGE 144 II 41 · 01.01.2018AbgewiesenEine vorgezogene Überprüfung der Planungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse zulässig. Das Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 15 Abs. 2 RPG) allein rechtfertigt eine solche Überprüfung nicht, es müssen zusätzliche Umstände wie Lage,…BaubewilligungBGer 1C_205/2016 · 10.11.2016AbgewiesenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungRichtplanungBGer 1C_315/2015 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer 1C_197/2015 · 02.02.2016GutgeheissenEinzonungen, die nach dem 1. Mai 2014 nicht rechtskräftig sind, unterliegen dem Moratorium nach Art. 38a Abs. 2 RPG und müssen kompensiert werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 52a RPV vorliegt.OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer BGE 142 II 509 · 01.01.2016GutgeheissenNeueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).EinzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.