Art. 38 VwVG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2020.116 · 05.12.2023Teilweise gutgeheissenEine mangelhafte Publikation einer Nutzungsplanungsrevision, die eine BNO-Änderung für die Gewerbezone nicht erwähnt, stellt einen schweren Verfahrensfehler dar und führt zur Aufhebung des Genehmigungsentscheids und des Planbeschlusses, begründet aber keine Nichtigkeit. Die Beschwerdefrist beginnt in diesem Fall erst ab Kenntnis des…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.