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art. 38 al. 2 let. a LPMNS/GE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_554/2019 · 05.05.2020AbgewiesenNachbarn haben keine Beschwerdebefugnis gegen eine Abbruchbewilligung, wenn sie weder konkrete materielle Immissionen noch einen praktischen Vorteil aus der Aufhebung der Bewilligung glaubhaft machen können; bei ideellen Immissionen (Architekturwert, Ortsbild) gelten verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebefugnis.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.