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Art. 38 Abs. 2 lit. b GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/235 · 21.11.2019GutgeheissenEin Strassenausbau im übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereich ist nur zulässig, wenn der Gewässerraum nach Art. 41a GSchV korrekt ausgeschieden wurde und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 3 RPV erfolgt. Fehlt eine sachgemässe Gewässerraumfestlegung oder eine vollständige Abwägung, ist das Projekt aufzuheben.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.