Art. 38 Abs. 2 KRG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2019 12 · 28.04.2020Teilweise gutgeheissenDie revisionsweise Aufhebung einer Baubewilligung gestützt auf Art. 67 Abs. 1 lit. d VRG setzt voraus, dass die Behörde eine aktenkundige erhebliche Tatsache tatsächlich versehentlich übersehen hat; liegt hingegen eine bewusste, wenn auch allenfalls fehlerhafte Würdigung einer aktenkundigen Tatsache vor, fehlt es am Revisionsgrund. Ohne…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.