Art. 38 Abs. 1 LE
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2023.396 · 27.09.2023GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn das projektierte hangseitige Stützmauersystem die kommunalen Abstandsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 NAPR) verletzt und die hierfür erteilte Ausnahme rechtswidrig ist, weil eine Hangneigung von 9–10% keine aussergewöhnliche Situation im Sinne von Art. 47 NAPR begründet. Der Mangel ist nicht durch…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer TI 52.2023.124 · 15.03.2023Teilweise gutgeheissenBalkonvorsprünge, die weniger als 1.10 m in den Grenzabstand ragen und nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge einnehmen, bleiben bei der Grenzabstandsmessung ausser Betracht (Art. 41 RLE); massgebend ist dabei nicht die Gesamtlänge des Balkons, sondern nur der in der Schutzzone liegende Teil. Die Erdauffüllung auf der Südseite…BaubewilligungBGer 1C_509/2020 · 21.10.2020AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Veranda, die sich in Material, Abmessungen und Nutzung grundlegend vom bewilligten Projekt unterscheidet, gilt als neues Hauptbauwerk und unterliegt der Wiederherstellungspflicht. Die Abweichungen sind nicht minimal und rechtfertigen keine Ausnahme von der Demolitionsanordnung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.