Art. 37a Abs. 2 LSV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2023.174 · 27.09.2023AbgewiesenEine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gegenstandslos, sobald die verlangte Sanierungsverfügung ergangen ist; die materiell-rechtliche Überprüfung der Sanierungsmassnahmen und Verfahrensrügen sind in das laufende Rekursverfahren gegen die Sanierungsverfügung zu verweisen.AppGer BS VD.2018.146 · 01.04.2019AbgewiesenBaubedingte Verkehrsverlagerungen, die während der Dauer von Strassenbauprojekten zu vorübergehend erhöhten Lärmimmissionen führen, begründen keine Sanierungspflicht nach Art. 37a Abs. 2 LSV, wenn die Immission lediglich zeitweiliger Natur ist. Unabhängig davon bleibt die Gemeinde als Inhaberin einer dauerhaft übermässig belasteten…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.