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Art. 37 GBR

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 161 · 11.10.2022Teilweise gutgeheissenBei rechtmässig an der Grundstücksgrenze zusammengebauten Gebäuden gelten die öffentlich-rechtlichen Grenz- und Gebäudeabstände zwischen den zusammengebauten Teilen nicht; eine einseitige Aufstockung mit einem Attikageschoss ist zulässig, sofern die bautypologische Fläche eingehalten wird. Das Attikageschoss eines zusammengebauten…BaubewilligungBGer 1C_581/2019 · 28.05.2020AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht die Massgeblichkeit der Baulinie gemäss Alignementsplan Halden gegenüber dem kommunalen Grenzabstand bejaht. Eine akzessorische Überprüfung der Baulinie nach Art. 21 Abs. 2 RPG scheidet mangels erheblicher Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse aus.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.