Art. 37 AIG
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VGer ZH VB.2024.00743 · 29.01.2025AbgewiesenEiner ausländischen Person ohne Erwerbstätigkeit und mit vorliegendem Widerrufsgrund (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG) steht kein Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG zu; die Verweigerung im Ermessensbereich ist nicht zu beanstanden, wenn keine hinreichenden Gründe für einen Wechsel bestehen.VGer ZH VB.2024.00638 · 15.01.2025AbgewiesenDer Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG setzt unter anderem voraus, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt; wer erwerbslos ist, hat keinen Anspruch, auch wenn familiäre Interessen geltend gemacht werden. Eine ermessensweise Bewilligung nach Art. 96 AIG ist nicht geboten, wenn mehrere Ablehnungsgründe kumulieren und weder…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.